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Muster-Formular für die Beantragung des Zuschusses aus dem Härtefallfonds für die Phase 2 (Stand 17.04.2020)

Eine Antragstellung ist weiterhin (wie in Phase 1) nur möglich, wenn Ihr Unternehmen von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen ist. Das bedeutet, Sie bzw. Ihr Unternehmen:

  • sind nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken, oder
  • sind von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen, oder
  • weist einen Umsatzeinbruch von zumindest 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres (also von 16. März 2020 bis 15. April 2020 im Vergleich zu 16. März 2019 bis 15. April 2019) auf.

Bitte beachten Sie, dass für jeden der drei Betrachtungszeiträume (Betrachtungszeiträume: 16. März 2020 bis 15. April 2020, 16. April 2020 bis 15. Mai 2020, 16. Juni 2020 bis 15. Juni 2020) ein eigener Antrag gestellt werden muss.

Sie finden anbei eine Ausfüllhilfe (Excel-Datei) für das Antragsformular. Diese Ausfüllhilfe basiert auf den Angaben der WKO und dem Musterformular. Die Berechnungsergebnisse sind allerdings unverbindlich, da es sich noch um ein vorläufiges Musterformular handelt, welches vom endgültigen Formular abweichen kann. Die Ausfüllhilfe haben wir exemplarisch mit Zahlen befüllt.

Wir haben zudem ein Berechnungsmodell erstellt, mit welchem wir vorab berechnen können, ob ein Zuschuss zusteht und wenn ja, wie hoch dieser voraussichtlich sein wird. Gerne können wir diese Berechnung für Sie durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nebeneinkünften von netto EUR 24.000,00 pro Jahr (bzw. EUR 2.000,00 pro Monat) zu keiner Zuschussgewährung kommt.

 

Wir unterstützen Sie gerne! Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein Mail.

Erscheinungsdatum:

LLP Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Museumstraße 3
1070 Wien
Österreich


Fax +43 1 58 110 95 - 99

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