Energiekostenzuschuss - Anpassung Voranmeldungs- und Antragszeitraum und Pauschalförderungsmodell
Ergänzend zu unseren Kanzleinews von letzter Woche (Energiekostenzuschuss), wurden seitens des aws neue Informationen zur Antragstellung des Energiekostenzuschusses veröffentlicht:
1. Neue Fristen für Voranmeldung und Antragstellung
Die Fristen für die Voranmeldung und Antragstellung werden geändert und sind in den folgenden Zeiträumen möglich:
Voranmeldung: vom 7.11.2022 bis 28.11.2022
Antragstellung: vom 29.11.2022 bis 15.2.2023
Diese Informationen sind auch auf der aws-Homepage abrufbar.
2. Neues Pauschalförderungsmodell
Weiters informiert die aws, dass in Ergänzung zum Energiekostenzuschuss ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung ist: Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen.
HINWEIS: Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen
Unternehmen NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung online zur Verfügung gestellt.
Sobald wir weitere Details erhalten bzw. die Richtlinie veröffentlicht ist, informieren wir Sie zeitnah.
Da die bestehenden Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Energiekostenzuschuss voraussichtlich erst nach Beginn des Voranmeldezeitraums geklärt werden, empfehlen wir im Zweifelsfall vorsorglich ab Montag eine Voranmeldung durchzuführen.
Für Fragen und Unterstützung steht Ihnen das Team der LLP gerne zur Verfügung.
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