Nicht vergessen: Anträge auf Investitionsprämie bis Ende Februar 2021 (11.02.2021)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen Sie nochmals daran erinnern, dass die Anträge zur Geltendmachung der Investitionsprämie noch bis Ende Februar 2021 bei der aws eingebracht werden können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Sollten Sie im Jänner oder aktuell im Februar 2021 noch förderwürdige Investitionen tätigen, teilen Sie uns das bitte bis zum 19. Februar 2021 mit, um die fristgerechte Beantragung sicherzustellen.
Zurzeit plant der Bund bei der Investitionsprämie einige Erleichterungen:
- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Nähere Infos können Sie auch auf unserer Website unter LLP Kanzleinews nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LLP – Team
Erscheinungsdatum: