Härtefall-Fonds-deutliche Verbesserungen (27.05.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Sie bereits in unseren Newslettern über die Details zur Beantragung des Zuschusses aus dem Härtefallfonds für die Phase 2 informiert. Die bestehenden Voraussetzungen wurden in den folgenden Punkten nochmals verbessert:
(Quelle: WKO)
- Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der EUR 2.000-Obergrenze unter EUR 500 lagen, werden auf EUR 500 aufgerundet.
- Bisher gab es bei Vorliegen eigener unternehmerischer Einkünfte und/oder Nebeneinkünften und/oder Leistungen aus einem Versicherungsanspruch aufgrund der Gesamtdeckelung mit EUR 2.000 teilweise Förderbeträge von unter EUR 500. Diese Beiträge werden auf EUR 500 aufgerundet.
- Diese Aufrundung erfolgt automatisch. Für alle bereits abgerechneten Förderfälle wird der Differenzbetrag im Laufe der nächsten Woche automatisiert nachbezahlt.
- Einführung eines zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von EUR 500 pro Betrachtungszeitraum.
- Bisher lag der Mindestförderbetrag (mit Ausnahme der zuvor angeführten Fälle) bei EUR 500 pro Monat. Künftig wird bei grundsätzlich gegebenem Förderanspruch durch den zusätzlichen Comeback-Bonus von EUR 500 kein Förderbetrag mehr unter EUR 1.000 monatlich liegen können.
- Der Comeback-Bonus wird an alle Förderwerber automatisiert nachbezahlt, deren Förderungen in der Phase 2 bereits abgerechnet wurden.
- Anzahl der förderbaren Monate wird von drei auf sechs erhöht und der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate (16.3. – 15.12.) verlängert.
- Bisher konnten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten jene drei Monate mit den höchsten Einnahmenausfällen ausgewählt und gefördert werden. Künftig werden innerhalb von neun Monaten sechs Monate gefördert.
- Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt.
- Künftig wird nur noch generell auf das Vorhandensein einer Sozialversicherung abgestellt, damit sind geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten antragsberechtigt.
Es wurde klargestellt, dass Förderbeträge aus dem Härtefall-Fonds beim Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht angerechnet werden.
Wir unterstützen Sie gerne! Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein Mail.
Ihr Team der LLP
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