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Härtefall-Fonds-deutliche Verbesserungen (27.05.2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Sie bereits in unseren Newslettern über die Details zur Beantragung des Zuschusses aus dem Härtefallfonds für die Phase 2 informiert. Die bestehenden Voraussetzungen wurden in den folgenden Punkten nochmals verbessert:
(Quelle: WKO)

  • Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der EUR 2.000-Obergrenze unter EUR 500 lagen, werden auf EUR 500 aufgerundet.
    • Bisher gab es bei Vorliegen eigener unternehmerischer Einkünfte und/oder Nebeneinkünften und/oder Leistungen aus einem Versicherungsanspruch aufgrund der Gesamtdeckelung mit EUR 2.000 teilweise Förderbeträge von unter EUR 500. Diese Beiträge werden auf EUR 500 aufgerundet.
    • Diese Aufrundung erfolgt automatisch. Für alle bereits abgerechneten Förderfälle wird der Differenzbetrag im Laufe der nächsten Woche automatisiert nachbezahlt.
  • Einführung eines zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von EUR 500 pro Betrachtungszeitraum.
    • Bisher lag der Mindestförderbetrag (mit Ausnahme der zuvor angeführten Fälle) bei EUR 500 pro Monat. Künftig wird bei grundsätzlich gegebenem Förderanspruch durch den zusätzlichen Comeback-Bonus von EUR 500 kein Förderbetrag mehr unter EUR 1.000 monatlich liegen können.
    • Der Comeback-Bonus wird an alle Förderwerber automatisiert nachbezahlt, deren Förderungen in der Phase 2 bereits abgerechnet wurden.
  • Anzahl der förderbaren Monate wird von drei auf sechs erhöht und der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate (16.3. – 15.12.) verlängert.
    • Bisher konnten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten jene drei Monate mit den höchsten Einnahmenausfällen ausgewählt und gefördert werden. Künftig werden innerhalb von neun Monaten sechs Monate gefördert.
  • Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt.
    • Künftig wird nur noch generell auf das Vorhandensein einer Sozialversicherung abgestellt, damit sind geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten antragsberechtigt.

Es wurde klargestellt, dass Förderbeträge aus dem Härtefall-Fonds beim Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht angerechnet werden.

Wir unterstützen Sie gerne! Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein Mail.

Ihr Team der LLP

Erscheinungsdatum:

LLP Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Museumstraße 3
1070 Wien
Österreich


Fax +43 1 58 110 95 - 99

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