Antragsfrist für die Investitionsprämie verlängert (20.01.2021)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Ministerrat wurde heute beschlossen, dass es Erleichterungen bei der Inanspruchnahme der Investitionsprämie geben wird! So muss die „erste Maßnahme“ in Zusammenhang mit einer Investition nun bis 31.05.2021 gesetzt werden, bisherige Frist war der 28.02.2021. Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28.2.2021 eingebracht werden. Gefördert werden bis zu 14 Prozent der Investitionssumme.
Details zu förderfähigen Investitionen finden Sie hier.
Ziel der Investitionsprämie ist es, einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen zu schaffen. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich. Die Mittel für die Investitionsprämie wurden durch eine Gesetzesänderung aufgestockt – aktuelles Auftragsvolumen liegt bei 2 Mrd. Euro. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder wir Sie bei der Umsetzung begleiten sollen.
Ihr LLP – Team
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