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Nationalrat beschließt Investitionsprämiengesetz (10.07.2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserem Newsletter vom 3. Juli 2020 möchten wir Sie heute über neue Details im Zusammenhang mit der Investitionsprämie informieren.

Der Nationalrat hat am 7. Juli 2020 die Regierungsvorlage zum Investitionsprämiengesetz beschlossen.

Demnach kann die Investitionsprämie ab 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden, wobei erste Maßnahmen in Zusammenhang mit der Investition bereits ab 1. August 2020 gesetzt werden können.

ACHTUNG: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Mittel für diese Prämie aktuell mit EUR 1,0 Milliarden gedeckelt sind, daher empfehlen wir, so früh wie möglich mit der Planung zu beginnen und den Antrag für die Prämie bereits im September zu stellen.

Die Eckpunkte zur COVID-19 Investitionsprämie:

  • Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten.
  • Die Förderung kann zwischen dem  1. September 2020 und 28. Februar 2021 beantragt werden kann.
  • Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen  1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
  • Die Investitionsprämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung & Gesundheit sowie Life-Science beträgt die Investitionsprämie 14%.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Diese Prämie ist nicht zu versteuern und mindert die Abschreibungsbasis nicht.
  • Als Förderungswerber kommen bestehende und neu gegründete Unternehmen aller Branchen und Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich in Betracht.
  • Von der Investitionsprämie ausgeschlossen sind insbesondere
    • klimaschädliche Investitionen: Investitionen in die Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen,
    • unbebaute Grundstücke,
    • Finanzanlagen,
    • Unternehmensübernahmen und
    • aktivierte Eigenleistungen.
  • Die Abwicklung soll über das AWS (Austria Wirtschaftsservice)

Weitere Details sollen in Form einer Förderungsrichtlinie ausgearbeitet werden. Sobald diese veröffentlicht wird, erhalten Sie von uns ein Update.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder wir Sie bei der Umsetzung begleiten sollen.

Ihr LLP – Team

Erscheinungsdatum:

LLP Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Museumstraße 3
1070 Wien
Österreich


Fax +43 1 58 110 95 - 99

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